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Zunächst vereinbaren wir ein Erstgespräch, in dem Sie mir Ihr Anliegen
schildern können und wir Schritte zum weiteren Vorgehen abklären.
Danach finden bis zu vier weitere sogenannte probatorische Sitzungen statt,
die zum gegenseitigen Kennenlernen dienen. In diesen Sitzungen wird Ihr Problem
näher erfasst, Ihre Lebensgeschichte besprochen und ein gemeinsamer Therapieplan erstellt.
Bei den privaten Krankenkassen hängt es von Ihrem jeweiligen Vertrag ab, ob eine Psychotherapie gezahlt wird, wie viele Sitzungen bezahlt werden und ob ein Antrag notwendig ist. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse über die Übernahmebedingungen für eine Verhaltenstherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten. Bei der Kostenübernahme durch die Beihilfe muss nach fünf Probesitzungen ein Therapieantrag gestellt werden. Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist nur in Ausnahmefällen im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens möglich. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, meine Leistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Die Kosten richten sich nach der Gebührenverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
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